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Chanukka-LeuchterChanukka-Leuchter Frankfurt a.M. 1680 - Jüdisches Museum Frankfurt

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AG Deutsch-Jüdische Geschichte

im

Verband der Geschichtslehrerinnen und -lehrer


Deutsc
hlands (VGD)

Historikertag 2006 in Konstanz
„Geschichtsbilder“
Sektion: Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht: Sondergeschichte – Beziehungsgeschichte – gemeinsame Geschichte?


Im Rahmen des Historikertages organisierte die AG Deutsch-jüdische Geschichte eine eigene Sektion (Programm: Sektion) mit einer von der AG selbst präsentierten Einheit

Rezensionen der Sektion im Web:
von K. Rauschenberger auf HSozKult (in der H-Net-Edition hier), verfügbar auch auf geschichte.transnational
von M. Barricelli auf S.4f. seines Querschnittberichts Fachdidaktik für H-Net/Clio-Online auf HSozKult
 

Ballof/Geiger/Liepach
Beispiele für eine integrative Perspektive der deutsch–jüdischen Geschichte

Der nachfolgende Text ist die verschriftlichte Fassung eines Beitrages daraus.

 

Wolfgang Geiger
Deutsch-jüdische Geschichte im Mittelalter /

Der Mythos vom jüdischen Geldverleih



Abstract:
Deutsch-jüdische Geschichte im Mittelalter. Ausgehend von einer Kritik klassischer Darstellungen in Hand- und Schullehrbüchern soll gezeigt werden, wie sich das Klischee der exklusiven Beziehung der Juden zum Geldverleih perpetuiert, weil es vom Vorurteil zum Erklärungsmuster für die Verfolgungen wurde. Dies aufzubrechen gelingt nur durch die Integration der jüdischen in die allgemeine Geschichte (Geldwirtschaft, Bedeutung des Zinsverbots usw.): eine Herausforderung für Wissenschaft und Didaktik.



Geschichtsbilder sind häufig auch Trugbilder. Ich möchte mit einem Bild anfangen, das gar nichts mit meinem Thema der mittelalterlichen
Geschichte zu tun hat und zunächst auch nichts mit der jüdischen Geschichte – genau das ist freilich das Problem.
Eine bekannte und in vielen Schulbüchern verwendete Karikatur von 1788 – „Woher kommt das französische Staatsdefizit?“ (siehe: hier) –  zeigt Ludwig XVI., wie er seinen Minister Necker nach dem Verbleib des Geldes fragt, während im Hintergrund ein Geistlicher und ein Adliger Säcke voll Geld wegschleppen. Bei einer Interpretation dieser Bildquelle vor einigen Jahren in einer 9. Klasse wurde von den Schülern der Geistliche, der das Geld wegschleppt, schnell erkannt, die andere Person dann jedoch von einer Schülerin fälschlich als „Jude“ identifiziert. Das war gar nicht antisemitisch gemeint, im Gegenteil: Sie erkannte hierin vermeintlich ein antisemitisches Motiv, das sie denunzieren wollte. Quasi auf der Meta-Ebene ist sie damit aber leider dem Vorurteil als solchem aufgesessen: Musste nicht jemand, der Geld wegrafft, Jude sein bzw. als solcher gesehen werden?

Auch Lehrer und Schulbuchautoren sind gegen solche Kurzschlüsse im Kopf nicht immun, wie ein Bild aus einem Schulbuch für die 8. Klasse von 1995 zeigt. Der Verlag soll hier wie auch bei den folgenden Beispielen ungenannt bleiben, weil es mir nicht darauf ankommt, einige Verlage vorzuführen und andere dadurch scheinbar zu entlasten, denn kritikwürdig sind mehr oder weniger eigentlich alle – jedenfalls alle, die ich kenne.

Im Rahmen des Themas „Juden im Mittelalter“ wird die Abbildung eines Gemäldes des Malers „Quintus“ mit dem Titel „Ein jüdischer Geldwechsler und seine Frau“ gezeigt.  Der Geldwechsler auf diesem Gemälde aus der flämischen Schule ist jedoch auch kein Jude und der Künstler heißt übrigens auch nicht Quintus sondern Quentin Metsys (oder Messys); das Bild hängt im Louvre und wird „Der Geldverleiher“ (Le prêteur oder auch Le peseur d’or – „der Goldabwäger“) genannt (siehe: hier), abgebildet ist ein katholischer flämischer Kaufmann oder Bankier. Auch hier scheint den Lehrbuchautor die Idee geleitet zu haben, dass Geldverleiher und Juden identisch waren. Darauf läuft auch ganz exemplarisch, d.h. beispielhaft für faktisch alle Schulbücher, wenn auch mit Nüancen, der begleitende Text hinaus, der die Spezialisierung der Juden auf den Geldverleih und die damit einhergehende Verschuldung „zahlreicher Bürger einer Stadt“ als Grund für das dann fast zwangsläufig ausbrechende Pogrom darlegt, mit dem sich die Bürger von ihren Schulden befreiten.

Das uralte Klischee der Identifikation von Juden und Geld scheint unüberwindbar zu sein. Grundlage für die Erklärung der Pogrome ist hier wie andernorts auch die suggestive Idee, dass es quasi ein jüdisches Monopol des Geldverleihs gegeben habe – so sehr, dass selbst, wie das Bild zeigt, ein christlicher Bankier fälschlich als Jude identifiziert wird. So wie seinerzeit Bernhard von Clairvaux im 12. Jh. diesbezüglich den Begriff „judaizare“ gebrauchte und vielleicht sogar damals erfand, dabei aber gleichzeitig auch deutlich machte, dass Christen ebenso diesem Geschäft nachgingen (siehe unten).

Dieses Schulbuchbild ist natürlich ein Einzelfall – kein Einzelfall ist jedoch das dem zugrunde liegende Geschichtsbild.
Beschäftigen wir uns mit einem Schulbuch für die Klasse 11, von 1989, nicht mehr ganz neu, gewiss, aber keineswegs veraltet, und hier auch exemplarisch verstanden.

Unter der Ãœberschrift: Die Juden – eine ungeliebte Minderheit – fast eine Tautologie, „alle Minderheiten sind unbeliebt“, sagte mir dazu sehr treffend letztes Jahr eine israelische Kollegin – wird exemplarisch verdeutlicht, dass die Juden in eine „Sonderrolle“ gedrängt wurden, weil das „Zinsnehmen unchristlich“ war, also den Christen verboten, und alle „Geldgeber unbeliebt“ sind. Auch hier verschuldet sich quasi die ganze Stadt bei den jüdischen „Wucherern“ um dann mordend über sie herzufallen und sich dadurch von den Schulden zu befreien. Andere Motive werden in diesem wie auch in anderen Lehrbüchern wohl genannt, doch bleiben diese Motive – religiöser Vorwurf des Christusmordes, Gräuelmärchen von Kindsentführungen und Ritualmorden... – zwangläufig sekundär gegenüber dem primären und leicht von jedem nachvollziehbaren materiellen Motiv.

Dies wird um so mehr bestärkt durch die fatale Randüberschrift „Privilegien, Verfolgung, Vertreibung“, eine Aufzählung, die zwangsläufig eine kausale Verkettung evoziert, mit einer Fortsetzung, die den Schülern sehr wohl in den Sinn kommt. „Privi- legien“ ist zumal kein wertfreier Begriff, wenn er nicht im historischen Kontext erklärt wird, und somit wird eine negativ Qualifizierung – die Bevorteilung vor anderen – als Grund für die Verfolgungen benannt, für letztere also Verständnis hervor- gerufen.

Das Trugbild vom jüdischen Wucherer wird auf diese Weise vom damaligen Vorurteil der Anklage zum heutigen Vorurteil der Erklärung: Es rechtfertigt nicht mehr die Gewalttaten – die werden natürlich verurteilt – doch es erklärt sie scheinbar.

An späterer Stelle im selben Lehrbuch wird auf den Frühkapitalismus eingegangen. Hier ist von „wagemutigen italienischen Handelsherren“, von „risikofreudigen Bankers“ die Rede. Sie leiteten „bedeutende Geldinstitute“ dank „gewinnbringender Geschäftspraktiken“. Was war dabei anders als bei den Juden? Schon die Begrifflichkeit offenbart uns die unterschiedliche Wertung: hier „ungeliebte Geldverleiher“, dort „risikofreudige Bankiers“. Was macht den Unterschied? Ein ganz aktuelles Lehrbuch für die 8. Klasse erklärt uns, dass den Christen das Zinsnehmen erst ab 1425 erlaubt worden sei.

Doch wie war es wirklich? Eine Befreiung vom Sog des Klischees kann nur dadurch geschehen, dass man sich nicht nur die jüdische, sondern viel mehr noch die christliche Geschichte näher ansieht, besser, indem man beide kontrastiv und integrativ betrachtet.
Das Lehrbuch für die 11 hätte dazu einen Ansatz liefern können. Als Illustration zu den „risikofreudigen italienischen Bankers“ gibt es dort die Abbildung eines interessanten italienischen Gemäldes aus dem 14. Jh. Es zeigt eine italienische Bank mit einem im Hintergrund eingefügten Zitat aus der Bibel. Es ist eines der Bibelzitate zum Wucherverbot, was ursprünglich den Zins als solchen meinte. Das Gemälde hätte man an dieser Stelle im Sinne des integrativen historischen Ansatzes tatsächlich einsetzen können, denn es illustriert das Buch des Genuesers Cocharelli Ende des 14. Jh.s über die Sieben Sünden. Der Wuchervorwurf galt wohlgemerkt nicht den Juden sondern den Italienern und der Autor war wie andere vor und andere nach ihm diesbezüglich ein Rufer in der Wüste.

Denn im Gegensatz zur allgemeinen Vorstellung wurde das katholische Zinsverbot in der Realität wenig respektiert. Der Fehler im leider weit verbreiteten klischeehaften Bild vom Mittelalter ist, dass man die kanonische Rechtsetzung mit der Rechtswirklichkeit identifiziert. Dem war aber nicht so.

Zunächst war das kirchliche Recht kein weltliches Recht. Die Kirche konnte den Wucherern nur mit Verweigerung eines christlichen Begräbnisses oder der Exkommunikation zu Lebzeiten drohen. Einen spektakulären Fall dieser Art scheint es aber nicht gegeben zu haben. Stattdessen überbieten sich die wissenschaftlichen Untersuchungen hierzu bis hin zu fachlichen Darstellungen für ein breiteres Publikum mit dem Beweis dessen, dass das Zinsnehmen seit den frühesten erhaltenen Quellen, also ungefähr dem 12. Jh., in der einen oder anderen Form üblich war. Dazu gehörten auch Strategien zur Umgehung des Zinsverbots, die sich selbst wieder zu kreditwirtschaftlichen Instrumenten weiterentwickelten. Zu nennen ist hier die in Genua entstandene commenda, das Kommanditprinzip, die Beteiligung eines Geldgebers als stillem Teilhaber an Gewinn und Verlust eines Unternehmens. Der dabei erzielte Gewinn galt nicht als Verzinsung des geliehenen Kapitals. (So wird übrigens heute noch in streng islamischen Ländern verfahren.) Oder man kaschierte den Zins in dem Vorgang selbst des Geldwechsels, Verleihs oder Transfers.

Die von mir in der Mini-Dokumentation [Auswahl davon siehe unten] zusammengestellten Texte beleuchten den fachwissen- schaftlichen Stand zum Thema Zins und Wucher. Es handelt sich dabei um Erkenntnisse von Untersuchungen, die z.T. schon aus dem 19. Jh. stammen. Warum sind sie immer noch kein Allgemeinwissen ?

Die Absurdität dieser Situation möchte ich abschließend noch einmal zuspitzend verdeutlichen am Beispiel des IV. Lateranischen Konzils von 1215, das allgemein im Hinblick auf Zinsverbot und die Kennzeichnung von Juden bekannt ist und dementsprechend als Referenz zitiert wird. Zur selben Zeit, quasi auf dem Höhepunkt des Kampfes gegen den Wucher, waren in Italien selbst Zinssätze von 20% per annum üblich, wie Peter Spufford, Professor in Cambridge und profunder Kenner der Geldgeschichte, dargelegt hat.

Die fachwissenschaftliche Erkenntnis bleibt offenbar Erkenntnis der Experten, während allgemeine Darstellungen und insbesondere Lehrbücher weiterhin das Gegenteil reproduzieren, nämlich die alten Klischees, die alten Vorurteile – in erklärender Absicht, gewiss. Trotzdem falsch, trotzdem fatal.

Ich gehe daher soweit zu behaupten, dass in diesem Geschichtsbild von Zins, Wucher, Christen und Juden im Mittelalter das kanonische Zinsverbot ein Mythos ist, insofern dabei suggeriert wird, das Verbot sei auch Realität gewesen, und wenn darauf die Erklärung des Konfliktverhältnisses zwischen Christen und Juden basiert. Ein Mythos im Sinne der Dialektik der Aufklärung von Adorno und Horkheimer: Mythos als „falsche Klarheit“.
Dessen muss sich eine wissenschaftliche und didaktische Aufarbeitung der gemeinsamen christlich-jüdischen Vergangenheit bewusst werden.
 

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Zum Wortlaut des IV. Lateranischen Konzils siehe auf unserer Seite Materialien > Mittelalter 1, zum Geldverleih auch auf Mittelalter 2.

Eine ausführlichere Analyse zum Thema Geldverleiher und Bankiers gibt es auf unserer Seite Themen/Analysen Tagung Halberstadt - mit ergänzender Bibliographie und Links

Texte, Literatur, Links zum Thema Juden, Christen und das Problem des Geldverleihs im Mittelalter [aktualisiert 2009]

Eine prägnante Zusammenfassung zur Zinsproblematik liefert der Online-Aufsatz von Roberto Naranajo auf eHistory at The Ohio State University (hier)

Eine hervorragende zusammenfassende und dennoch außerordentlich präzise Darstellung der Thematik gibt Johannes Fried in seiner „Einleitung“ zum Buch von Jacques Le Goff, das er dabei nicht nur ergänzt, sondern in manchem auch korrigiert:
Jacques Le Goff: Wucherzins und Höllenqualen. Ökonomie und Religion im Mittelalter. Mit einer Einführung von Johannes Fried, „Zins als Wucher“, S.134-174, Stuttgart (Klett-Cotta) (2)2008.


Weitere bibliographische Hinweise und Links:

Franz Xaver Funk: Zur Geschichte des Wucherstreites, Tübingen (H. Laupp), 1901.

R. Hoeniger: „Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter“, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, 1. Jg., 1887, Heft 1, 65-97. (online auf CompactMemory)

Georg Caro: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und in der Neuzeit, 2 Bde, Frankfurt a.M. 1908, 21924, Reprint Hildesheim (Olms), 1964.

Moses Hoffmann: Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum Jahre 1350. Ein Beitrag zur deutschen Wirtschaftsgeschichte im Mittlelalter, Leipzig (Duncker & Humblot), 1910. (Staats- und sozialwissenschaftl. Forschungen, hrsgg. v. G. Schmoller u. M. Sering, H. 152). Reprint Schmidt Periodicals, Bad Feilnbach, 1990.

Js. E. Zlocisti: „Der Geldhandel der Christen in Deutschland während des Mittelalter (bis ca. 1350)“, in: Ost und West 1/1913, 46-49 und 2/1913, 146-150. (online auf CompactMemory)

Hans-Jörg Gilomen: „Wucher und Wirtschaft im Mittelalter“, in: HZ 250, H.2, April 1990, 265-301.

Robert-Henri Bautier / Robert Auty / Norbert Angermann (Hg.): Lexikon des Mittelalters, München (Artemis & Winkler / LexMA-Verlag), 1991ff., cf. „Lombarden“, „Zins“, „Wucher“ u.a.

Arye Maimon / Mordechai Breuer / Yacov Guggenheim (Hg.): Germania Judaica, Bd. III.3, Tübingen (Mohr), 2003, dort: “Die wirtschaftliche Tätigkeit”, 2139-2164.

Michael Toch: „Geldverleiher und sonst nichts? Zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden im deutschen Sprachraum des Mittelalters“, in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte XXII/1993, 117-126.

Johannes Heil / Bernd Wacker (Hg.): Shylock? Zinsverbot und Geldverleih in jüdischer und christlicher Tradition, München (Fink), 1993.


Quellen zum “Wucher” christlicher Geldverleiher

Geldwechsel, Kredit und Zins – Finanzpraktiken auf der Champagne-Messe
Geldanleihe gegen Zinsen. Aus einem italienischen Vertag von 1161
Quellen mit Kommentar und weiteren bibliographischen Angaben auf Historia Universalis - siehe: hier

Eine prägnante Darstellung der Realität der Konkurrenz zwischen Lombarden (Italienern) und Juden im Kreditgeschäft gibt es auf der DFG-geförderten Website Damals in Europa, siehe: hier

Siehe auch zum interkulturellen Kontext der Entstehung der modernen Geldwirtschaft im Mittelalter:
Wolfgang Geiger: „Spezereien und Zahlungsverkehr aus dem Mittelmeerhandel. Fortschritte des modernen Geldwesens durch den Fernhandel im Mittelalter“, in: Geschichte lernen N°130, Juli 2009, S.9-17

Die bibliographischen Hinweise wurden überarbeitet am 19.12.2009 (W. Geiger)

 

Auswahl von drei Texten:

Ãœber Bernhard von Clairvaux:

„Jetzt [= beim 2. Kreuzzug] waren auch die Christen mehr als beim ersten Kreuzzug vorbereitet, einen wirksameren Judenschutz zu erreichen. Der Mönch Radulf, ein Zisterzienser, der als Pogromprediger durch die Lande zog, wurde von Bernhard von Clairvaux abberufen, der sich seinerseits erfolgreich für die Juden einsetzte. Die Berichte der hebräischen Chroniken stellen ihm das beste Zeugnis aus und feiern ihn als Retter. Bernhard nahm auch zum Vorwurf des jüdischen Geldwuchers Stellung und bezeichnete in einem an die Geistlichkeit und das Volk in Ostfranken und Bayern gerichteten Schreiben die christlichen Geldverleiher als noch ärger. Doch gebrauchte er für Geldverleih auf Zinsen den Terminus „judaizare“, also einen eindeutig pejorativen Begriff.“
Kurt Schubert: Jüdische Geschichte, München: Beck, 1995ff., S.47.


Über die Realität des Zinses zu Zeiten des IV. Lateranischen Konzils 1215:

„Um 1200 gewährten Bankiers in Genua Geschäfts¬kredite zu einem Jahreszinssatz von 20 Prozent, 1211 in Florenz zu 22 Prozent, und in Venedig verlieh Pietro Ziani, der Doge von 1205 bis 1229, Geld zu 20 Prozent, genau wie sein Vater vor ihm. Geldmittel, die sich in den Händen der frommen Stiftungen angesammelt hatten und an die in der Levante Handel Treibenden verliehen wurden, hätten im Venedig des 12. Jhs. ebenso 20 Prozent Zinsen erzielt.“
Peter Spufford: Handel, Macht und Reichtum. Kaufleute im Mittelalter, Darmstadt: WBG, 2004, S.34


„Das kirchliche Wucherverbot basierte - zugespitzt formuliert - auf der Ansicht, daß Geld als eine unfruchtbare Sache nicht selbst Geld hervorbringen könne oder dürfe. Die kirchlichen Autoritäten verfuhren dabei so wie heutzutage beim Verbot aller von ihnen als nicht- oder widernatürlich deklarierten Praktiken der Empfängnisverhütung. Das Verbot wurde ausgesprochen und immer wieder bekräf- tigt, obwohl jedermann wußte, daß jedermann, der dazu in der Lage war, es übertrat.“
Auszug aus einer hervorragenden Darstellung aufgrund einer konkreten Untersuchung der Finanzpraktiken auf den mittelalterlichen Messen in:
Heinz Thomas, „Die Champagnemessen“, in: Rainer Koch (Hg.): Brücke zwischen den Völkern – Zur Geschichte der Frankfurter Messe Bd. 1: Frankfurt im Messenetz Europas – Erträge der Forschung, hrsg. von Hans Pohl, Frankfurt a.M.: Historisches Museum / Union Druckerei, 1991, 25-27.
 

Vgl. auch den Kommentar zum IV. Lateranischen Konzil 1215 auf Mittelalter 1 sowie Quellen zum Geldverleih auf Mittelalter 2.

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