Materialien: Zusammenfassung einiger Dokumente aus der Korrespondenz zwischen Joseph Süß und dem Herzog Karl Alexander von Württemberg
Im Anhang des Buches von Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, gibt es eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten, wofür die Autorin seinerzeit die Handschriften transkribiert hat. Selbst in der Transkription sind die Briefe an vielen Stellen durch die sprachlichen Besonderheiten schwer zu verstehen und für den Unterricht kaum einsetzbar. Aus diesem Grunde wurde hier der Inhalt einiger wichtiger Dokumente zusammengefasst, die Aufschluss über die Tätigkeiten von Joseph Süß und den Zustand der Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten des Herzogs ergeben.
1. Probleme des Münzwesens Schreiben von Joseph Süß Oppenheimer an Karl Alexander.
Frankfurt, 12. November 1735. Süß beschreibt die Problematik, wonach die konkurrierenden Fürsten 305 Gulden für eine Mark Feingold[1] zahlen und damit den Goldpreis nach oben treiben. Bei einer „ordentlichen und fußmäßigen Ausmünzung“[2] sei kein Gewinn mehr zu machen ist und sogar durch die Rechnung, die die Goldverkäufer machen, am Ende ein Minus dabei herauskommen wird. So sei zu erwarten, dass „die münzenden Stände“[3] zukünftig Münzen mit „geringerem Schrot und Korn“[4] prägen würden und diese Münzen im Handel nur noch mit einem Abschlag angenommen würden. Am besten wäre daher eine Pause von ein bis zwei Monaten beim Goldkauf, woran einige Nachbarn wie die Pfalz, Darmstadt, Würzburg, Köln schon arbeiten, wodurch der Preis wieder nachlassen würde. Zum Schluss empfiehlt Süß, wenn der Herzog skeptisch gegenüber diesem Gedanken sei, so möge er seinen Geheimen Rat Schütz [5] dazu befragen.
Zusammenfassung von: Schreiben von Süß an Karl Alexander. Staatsarchiv Baden-Württemberg, Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte, München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 224.
[1] Trotz der Herkunft des Begriffes Gulden von Gold ist hier der Reichs- taler aus Silber gemeint (eine Recheneinheit, die Münze wurde nicht geprägt), daher die Gegenrechnung mit Gold nach Gewicht, cf. Wolf- gang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland, Stuttgart (Reclam) 1999, S. 87f. Die Mark entsprach ca. 234 g, cf. http://de.wikipedia.org/wiki/Mark_(Gewicht) [2] Der Reichsmünzfuß bestimmte den Anteil an Gold oder Silber in der Münze. [3] gemeint sind die Reichsstände mit Münzrecht, also die Fürstentümer, wie sie weiter unten aufgeführt werden. [4] Fachbegriffe aus der Münzprägung, entspricht in etwa dem Münzfuß. [5] Andreas Heinrich von Schütz, Mitglied des Geheimen Rates, einer Einrichtung der landständischen Verfassung, die als Rat des Herzogs zugleich über die Einhaltung der Rechte der Landstände zu achten hatte.
2. Vorschlag zur Errichtung einer württembergischen Staatsbank Bericht von Joseph Süß Oppenheimer mit Vorschlägen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage an Karl Alexander .
21. Februar 1736 Süß beschreibt die Probleme seit der Übernahme der Pacht für die Münze, da ihm durch allerlei bürokratische Hemmnisse, unflexible Beamte und die konkurrierende Kurpfalz übermäßige Kosten aufgebürdet würden. Der kurpfälzische Nachbar habe sich jüngst geweigert „einen Pass für die durch die pfälzischen Lande transportierte Lieferung an Gold und Silber zu erteilen“, so dass die Münze im Augenblick „still stehen bleiben muss.“ Davon ausgehend leitet Süß auf das nächste und Hauptthema über, nämlich die „vorgewesene Einrichtung des Bancalitaets-Amts“.[1] Dies erneut einzurichten wäre vorteilhaft einerseits für die Münze, andererseits für die Tilgung „der mit der Hochfürstlichen Regierung angetretenen übergroßen Schuldenlast“, was Süß für das wichtigere hält. Die bisherige Erfahrung habe gezeigt, dass nach Abzug der Zinsen für die Bankeinlagen sich ein ausreichender Fonds zur Schuldentilgung einrichten lasse. Die dabei versprochene Zinshöhe bringe zwar viele auf den Gedanken, dass der Schaden größer als der Nutzen sein werde, doch sehe er keine andere Möglichkeit in so kurzer Zeit eine so große Summe zu beschaffen, „als zu dieser Schuldenzahlung erfordert wird, ohne dass andere große Beschwerlichkeiten und bedenkliche Verpfändungen hervorgebracht werden könnten“. Darüber hinaus sei zu überlegen, ob die Gläubiger sich sonst zu einem Vergleich bringen lassen würden, „wenn sie nicht das bare Geld sicher zu bekommen wissen.“ So sei zu hoffen, dass sich „die Gläubiger gegen prompte Zahlung zu einem namhaften und sehr erklecklichen Nachlass bequemen und dadurch das Interesse [= die Zinsen] auf einmal auf viele Jahre gewonnen ist.“ Süß verweist dann noch auf das Problem, dass der Herzog den Hofkammerrat Schmidlin mit der Einkassierung der eingehenden Gelder beauftragt habe, dieser aber keine „Caution“ übernehmen wolle. Das bisherige Vertrauen auf die Beamten genüge aber nicht, vielmehr müsse es jemand in die Hand nehmen, der eine „hinlängliche Sicherheit“ geben könne und ein „in Handel und Wandel erfahrener Mann“ sei und die Geschäfte in seiner Hand zusammenführe. In den letzten Tagen [2] sei die Erfahrung gemacht worden, „dass die inzwischen eingelegten Gelder meistenteils wiederum zurück gezogen wurden“ und er nicht wisse, „ob solches zum Versuch, ob die Gelder dazu parat liegen, oder um dieser Ursache willen [3] geschehen sei.“ Bei „längerem Verweilen“ werde „es alsdann immer mehr Mühe kosten, den Leuten wiederum Vertrauen und Credit [=Glaubwürdigkeit] beizubringen.“ Am Ende kommt Süß auf das Thema zu sprechen, wie auch die Einnahmen verbessert werden können und schlägt neben der erwähnten „Land Bancalitaet“ die Errichtung eines „Salz-, Tabaks-, Bier-, Eisen-Handels vor (d.h. herzogliche Monopole) sowie eines „Stempelpapiers“ und „Pupillenamts“. [4]
Zusammenfassung von: Bericht von Süß und Vorschläge zur Verbesserung des Münzwesens und zur Einrichtung des Salz-Handels-Stempelpapiers und Pupillenamt. Staatsarchiv Baden-Württemberg, Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 235.
[1] „vorgewesen“: bereits am 22.10.1735 hatte es den Versuch einer Bankgründung gegeben, der aber dann mangels Vertrauen der Anleger wieder gescheitert war. [2] Seit einigen Tagen wurde ein neuer Versuch unternommen Anleger zu motivieren. [3] d.h. um zu testen, ob noch Gelder zur Rückzahlung vorhanden sind, oder aus ernsthaftem Misstrauen. [4] Die Stempelpapiersteuer hatte Joseph Süß schon am Anfang seiner Karriere im Dienst des Pfälzischen Kurfürsten dort eingeführt, sie war dort ebenso unbeliebt wie später in den englischen Kolonien in Nordamerika. Mit „Pupillen“ (vgl. engl. pupil) sind Waisenkinder gemeint, die der staatlichen Fürsorge unterstehen (vgl. Deutsches Rechtswörterbuch, http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/.). Der Zusammenhang mit der Finanzfrage ergibt sich daraus, dass die Waisenkinder in “Arbeits- und Zuchthäusern” (das erste 1710 in Stuttgart) zu Zwangsarbeitern in Manufakturen ausgebildet wurden. Cf. Meinrad Schaab / Hansmartin Schwarzmeier (Hg.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte Bd. 2: Die Territorien im Alten Reich, Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 1995, S. 141.
3. Vorschläge zur Verbesserung der Finanzverwaltung Memorial von Süß über das Cameralwesen [1] an Karl Alexander.
Stuttgart, 23. November 1736 Süß beklagt, dass die „fatale Confusion, die im Cameral- und Finanzwesen universaliter eingerissen sei, sehr groß sei“. Die Gratialia und Confiscationes [2] hätten mehr Einnahmen gebracht und die Kammer sei verbessert worden, oft habe er aus seinen „Privat Beutel“ mit Kredit aushelfen müssen, zuletzt mit 70.000 Gulden, die zurückzuzahlen man in der Kammerschreiberei aus Mangel an Überblick nicht in der Lage sei. Um dem Grundübel abzuhelfen schlägt Süß vor, dass alle Teilkassen in einer Generalkasse zusammengeführt werden, so könne man „zuverlässig wissen, nicht allein, was eigentlich einkomme und ausgegeben werde, sondern auch ob die Einnahme zu Bestreitung derer Ausgaben zureiche“, so dass der Herzog jederzeit wisse, „wie es mit Dero Cassen bestellt und was sowohl an Geld als auch an Naturalien vorhanden seye.“ Damit der Generalkontrolleur der Finanzen diesen Überblick gewinnen könne, müsse Süß noch das Münzwesen übergeben.[3] Der Überblick in einer Hand erfordere auf der anderen Seite die Trennung der Geschäfte nach der Art der Einnahmen und Ausgaben, so dass sich jede Partikular-Kasse nur mit ihrer Sache beschäftige. Dieselben Prinzipien müssten dann auch für die innere Verwaltung und die Besoldung der Beschäftigten erfolgen, so dass dies zu aller Zufriedenheit erledigt werden könne. Zuletzt weist Süß auf den Einwurf hin, der hierzu gemacht werden könne, „nemlich daß der Belauf derer Ausgaben den Betrag derer Einnahmen alljährlich um ein merkliches übersteige“ und von daher die Reformvorschäge nur einen Sinn hätten, wenn dies „dermaßen geändert werde, damit wahrhaftig sich ein Überschuß ergeben könne.“ Die negative Bilanz bisher sei auch dadurch zustande gekommen, dass Auszahlungen oft „in Kraft erschlichener fürstlicher Verordnungen“ von einzelnen Beamten erfolgt seien, während ausstehende Forderungen nicht eingetrieben wurden.
Zusammenfassung von: Memorial von Süß über das Cameralwesen. Staatsarchiv Baden-Württemberg, Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 258-262.
[1] Mit der „Kammer“ sind die direkten Einkünfte des Herzogs aus dem „Kammergut“ gemeint, d.h. aus der eigenen Grundherrschaft und fürstlichen Rechten, die nicht der Zustimmung durch die Landstände unterlagen. [2] Gratialia, wörtl. „Gunstbezeugungen“, waren Einkünfte aus dem Verkauf von Ämtern und Titularien sowie aus der neu eingeführten Besteuerung der Beamten. Für die Errichtung des Gratialamtes war Süß zum „Geheimen Finanzienrat“ ernannt worden. Mit den Konfiskationen sind weitere hier nicht näher präzisierte Einnahmen gemeint, es könnte sich dabei um die „Abolitorien“ handeln, Straferlasse für Beamte bei Verfehlungen oder Dienstvergehen, die oft durch Denunziation zur Kenntnis gebracht wurden. [3] Süß hatte die Pacht der Münze übernommen und wollte dies zu jenem Zeitpunkt wieder abgeben.
4. Rückblick von Joseph Süß Oppenheimer auf seine Tätigkeit für Herzog Karl Alexander Memorial von Süß an den Herzog.
Stuttgart, 11. Februar 1737 (Copie) Einen Monat vor dem unerwarteten Tod des Herzogs schreibt Joseph Süß, der zuvor schon mehrfach um seine Entlassung gebeten hatte, angesichts der Widerstände und Anfeindungen am Hof einen Rückblick auf seine Tätigkeit für den Herzog, in dem er seine Verdienste bilanziert. Süß legt überschwänglich dar, wie er sich im Dienst für den Herzog verausgabt hat, immer nur das Wohl des Herzogs im Auge hatte und vieles für ihn verbessern konnte, was kein anderer hätte zustande bringen können. Vor allem sei es ihm „ein Vergnügen gewesen, Dero Fürstliche Chatoull mit importanten Einnahmen […] zu versehen.“ Außerdem habe er dem „ruinierten Cameralzustand mit nicht geringer Mühe und desto mehreren Schaden“, d.h. oft auf eigene Kosten, ausgeholfen – zuletzt mit 50.000 Gulden, „die niemand vorstrecken wollte“, „durch einen aller Orthen bey Christen und Juden habenden Credit“. Er habe dem Herzog das „dem Verderben nahe gewesen Hof-Oeconomie-Wesen“ vor Augen geführt und Auswege daraus aufgezeigt und dies auch, damit die „Hof- und Canzley Bediensteten“, die bisher über unregelmäßige Besoldung zu klagen hatten, zufireden gestellt werden könne. Süß geht dann auf seine zeitweilige Aufgabe als Ausrüster des herzoglichen Regiments ein, das ihm erhebliche Schwierigkeiten und vor allem Konflikte mit den anderen daran Beteiligten einbrachte, da er gegen „Malversationen, ausgeübte Intriguen und Schleich“ vorgehen musste. Dann habe er das Münzwesen „mit Erstaunen der benachbarten Chur- und Reichsfürsten und Stände dergestalten zu Stande gebracht, dass auf Zukunft […] das Werk mit großem Nutzen fortgeführt werden kann“, und dies mit einer „fast ohnermesslichen Mühe und Arbeit“, „über welches allein anderer nicht nur die Gesundheit, sondern wohl gar Leib und Leben verlohren haben würde.“ Denn bei seiner Arbeit sei er ständig hintergangen worden, „beständigen Machinationen und Verfolgungen“ ausgesetzt und dem Verdacht ausgesetzt gewesen, dass er sich „auf einer ohnerlaubte Art in dem Lande bereicherte“. Süß erklärt dann dem Herzog seine Ausgabenseite, dass er diese ihm „auf gnädigstes Verlangen tête à tête vorzulegen“ bereit sei und der Herzog selbst am meisten von seinem Dienst profitiert habe. Da die Vorwürfe gegen ihn unberechtigt weil nicht nachweisbar seien, müsse das „Punctum Religionis ihre Rachbegierde bemänteln“. Als Bilanz seiner Tätigkeit legt er dann dar, dass er (1.) im Fiskalamt Ordnung hineingebracht und Nachsicht gegenüber den Schuldnern geübt habe, (2.) für die „fürstliche Rent-Cammer auch noch von denen Besoldungen in Zukunft 5 per Centum in die Cass bekommen“ [1]. Im Gratialamt (3.) habe er die Beförderungen erstmals nach dem Prinzip der Tüchtigkeit ohne persönliche Bevorzugung durchgesetzt und dadurch „in Zukunft in dem Land ein sich auf Millionen erstreckender Nutzen geschaffet“ [2]. Dann spricht Süß (4.) den für den Herzog vollzogenen Juweleneinkauf an und weist auch hier Vorwürfe der persönlichen Bereicherung zurück, er habe gar die Zahlungen durch selbst dafür aufgenommene Kredite getätigt und dabei 6% Zinsen bezahlen müssen. Am Ende thematisiert Süß noch einmal im Zusammenhang die gegen ihn laufenden Intrigen um ihn aus dem Amt zu drängen. So bittet er den Herzog: „[…] entweder mich noch in Zeiten, ehe und dann ich vollends gar meinen widersacher zum Opfer werde, mit Dero gnädigsten Erlaubniss zu retiriren“, oder aber höchstens noch ein halbes Jahr weiterhin in seinen Diensten zu bleiben, wofür er dann allerdings „in Sicherheit gestellt werden müsse“. Dafür geht er dann nochmals auf die Vorwürfe ein, von denen ihn der Herzog beschützen solle.
Zusammenfassung von: Memorial von Süß an den Herzog. Staatsarchiv Baden-Württemberg, Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 273-280.
[1] Den Beamten erstmals auferlegte Steuer von 5%. [2] Siehe obige Anm. zu „Gratialia“ unter (3). Was hier nicht zur Sprache kommt, ist, dass die Einstellungen in den Dienst wie auch die Beförderungen offenbar mit einer finanziellen Vorleistung der Interessenten verbunden war; man kann dies als Ämterkauf bezeichnen, aus Sicht von Süß war dies vermutlich eine Art Steuervorauszahlung.
5 a, b. Preziosen und Schulden – ein Luxusproblem a) Schreiben Karl Alexanders an Süß.
Ludwigsburg, 16. Juli 1735 Der Herzog schreibt dem auf Reisen befindlichen Süß vermutlich nach Frankfurt von dem Erhalt eines Brillanten sowie zweier Ohrringe, beschwert sich jedoch über den dafür angesetzten Preis und will nicht mehr als 1000 Gulden zahlen. Dann soll Süß noch weitere Preziosen schicken oder bei seiner Rückkehr mitbringen. Dann versichert der Herzog Süß seiner Gnade und rät ihm, sich von Drohungen gegen ihn „in seinem Tun und Lassen nicht wirr machen werde“, denn: „Da noch niemand von Drohen gestorben, so wird er auch dieserwegen noch lang in Meinem Land unbeschädigt leben können.“
Zusammenfassung von: Orig. Schreiben Karl Alexanders an Süß. Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 218f.
b) Schuldverschreibung des Herzogs gegen Süß.
Stuttgart, 4. Januar 1737 Der Herzog beglaubigt hiermit, dass er von Süß Oppenheimer ein Kapital von 100.000 Reichstalern aufgenommen habe, vor allem „zu Einkaufung verschiedener Juwelen“, und quittiert den ordnungsgemäßen Empfang. Er verspricht, dass, wenn die Rück- zahlung nicht liquide erfolgen könne, Süß dann die Hälfte der nächstens eingehenden Gratial- und Confiscations-Gelder [1] erhalten möge.
Zusammenfassung von: Schuldverschreibung des Herzogs gegen Süß. Transkription von Selma Stern, in: Selma Stern: Jud Süss. Ein Beitrag zur deutschen und zur jüdischen Geschichte. München (G. Müller), 1929/1973, Anhang, S. 265.
[1] Siehe obige Anm. dazu unter (3).
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